Allgemeine
Bedingungen für Endkunden von Dr. PELLMONT Explosionsschutz Website (www.pellmont.com)
1. Allgemeines
Für den
Geschäftsverkehr mit der Dr. PELLMONT Explosionsschutz gelten ausschließlich
die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind auch ohne
besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsverkehr mit der Dr. PELLMONT Explosionsschutz verbindlich.
Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.
2. Angebot und Preise
Alle Angebote sind freibleibend. Die
Lieferfirma behält sich vor, aufgrund des Angebotes den Auftrag
entgegenzunehmen oder abzulehnen. Die Preise sind fest. Der Dr. PELLMONT
Explosionsschutz steht jedoch das Recht zu, die am Tage der Lieferung gültigen
Preise zu verrechnen oder bei Ablehnung durch den Käufer vom Vertrag
zurückzutreten. Verpackung, Porti und Frachtkosten werden immer separat
verrechnet.
3. Lieferung
Die Dr. PELLMONT Explosionsschutz wählt die
Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer Abweichendes, trägt er
die Mehrkosten. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse, wie
höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen die Dr. PELLMONT Explosionsschutz zum
Lieferaufschub, allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag. Mit der Übergabe der Ware
an den Käufer oder der Abgabe der Ware zur Verwendung geht die Gefahr auf den
Käufer über.
4.
Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind
alle Rechnungen in Schweizer Franken zahlbar und innert 10 Tagen ohne Abzüge zu
begleichen. Schecks und Wechsel gelten erst bei Einlösung als Zahlung. Die
Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer
geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel
befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der
Zahlungspflicht.
Die Dr. PELLMONT Explosionsschutz behält sich
vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern,
abweichend von vorstehender Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht
verzinst.
Zahlungsverzug hat
zur Folge, dass alle Zahlungserleichterungen sofort hinfällig werden. Nach
Fälligkeit sind Verzugszinsen von 8 % zu entrichten.
Die Dr. PELLMONT Explosionsschutz darf unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurücknehmen. Verweigerung der Annahme bestellter
Ware entbindet nicht vor der Kaufpreiszahlung. Alle Mahn- und Inkassospesen im
Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen
Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Dr. PELLMONT Explosionsschutz.
6. Zeichnungen,
Offerte, Handbücher und Unterlagen
An allen Zeichnungen, Offerten, Handbüchern
und anderen Unterlagen der Dr. PELLMONT Explosionsschutz behalten wir uns das
ausschließliche Eigentums- und Urheberrecht vor. Solche Dokumente werden dem
Käufer persönlich anvertraut und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder
kopiert werden. Auf Verlangen sind diese an die Dr. PELLMONT Explosionsschutz
zu retournieren.
7. Haftung für Mängel
und Schadenersatz
Offene Mängel müssen sofort schriftlich per
Einschreiben gerügt werden, sonst gilt die Ware als genehmigt. Versteckte
Mängel müssen bei Hervorkommen sofort schriftlich gerügt werden, ansonsten die
Ware als genehmigt gilt. Die Dr. PELLMONT Explosionsschutz leistet Gewähr für mangelfreie
Ware, nicht aber für technische Beratung und Schulungen. Im Falle einer
berechtigten Mängelrüge ist die Dr. PELLMONT Explosionsschutz nach ihrer Wahl
berechtigt:
gegen
Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern
den
Kaufpreis zurückzuerstatten und vom Vertrag zurückzutreten
unter
Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten.
Die Ansprüche des
Käufers erlöschen auf jeden Fall, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach
Ablieferung der Ware gerichtlich geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche
gegen die Dr. PELLMONT Explosionsschutz sind in allen Fällen ausgeschlossen,
außer es fällt ihr grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Käufer hat Beweispflicht.
8. Garantie
Garantieansprüche beschränken sich auf die
Bedingungen des Herstellers / Lieferanten. Fehlerhafte Produkte müssen innert
der Garantiefrist mit schriftlicher Fehlerbeschreibung an die Dr. PELLMONT
Explosionsschutz retourniert werden.
Auf Lieferpapieren und Verpackung müssen die
Auftragsnummer und die Anlagenummer vermerkt sein.
9. Gerichtstand
Schweiz am Sitz der Dr. PELLMONT
Explosionsschutz
Binningen, September
2020